Artikel 13

Der Artikel 13 der Urheberrechtsreform der EU stellt eine Gefahr für das freie Internet dar. Die Politiker, die diesen Artikel verfasst haben, haben alle sammt ein erhebliches Geschichtsdefizit! Ja die sollen mal schauen was für Folgen dieser Artikel für die Meinungsfreiheit hat. Es erinnert sehr stark an das was 1933 in Deutschland passiert ist. Da war auch zensur der erste Schritt. Eigendlich hoffte ich, dass das 1989 endgültig auf deutschem Boden kein Thema mehr ist. Leider habe ich mich da wohl geirrt.Deutsche Politiker haben das wohl schon vergessen? Geschichte wiederholt sich hier auf tragische Weiße.

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Fachkräftemangel in Deutschland

Darüber braucht man sich nicht zu wundern. Wenn Unternehmen nur billig Fachkräfte einkaufen wollen und sich Personaldienstleister noch eine Scheibe abschneiden. Dann muss man sich nicht wundern wenn man niemand bekommt. Hab das die Tage wieder erlebt, ja wir suchen wen der alles kann und x Sachen zertifiziert ist. Wie es dann um das Gehalt ging kam dann, ja so viel können wir nicht zahlen. Liebe Leiharbeitsunternehmen eure Dumpingversuche sind so was von mies, dass ihr da dann niemand bekommt ist ganz klar eure eigene Unternehmenspolitik!

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Uploadfilter sollen in der EU eingeführt werden

So soll heute im EU-Parlament draüber entschieden werden ob in Europa Zensur durch Verlage und andere Anbieter stattfinden kann. Ein ganz klarer Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz sind solche Filter !

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Bitte beachten liebe Politiker! Man kann dan auch eure Internetseiten sehr schnell ins Nivana verschieben. Stoppt diesen Blödsinn.
 
Hier rum gehts:

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen
1.Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen, eingehalten werden. Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken müssen geeignet und angemessen sein. Die Diensteanbieter müssen gegenüber den Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren und eingesetzt werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung und Nutzung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten.
2.Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die in Absatz 1 genannten Diensteanbieter den Nutzern für den Fall von Streitigkeiten über die Anwendung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen Beschwerdemechanismen und Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
3.Die Mitgliedstaaten erleichtern gegebenenfalls die Zusammenarbeit zwischen den Diensteanbietern der Informationsgesellschaft und den Rechteinhabern durch Dialoge zwischen den Interessenträgern, damit festgelegt werden kann, welche Verfahren sich beispielsweise unter Berücksichtigung der Art der Dienste, der verfügbaren Technik und deren Wirksamkeit vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklungen als geeignete und angemessene Inhalteerkennungstechniken bewährt haben.
KAPITEL 3 Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung

Das eröffnet ungewünschte Möglichkeiten um Internetseitenbetreiber zur Kasse zu bitten. Internet zu filtern.


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Warum lässt sich eine stellvertretende SPD-Vorsitzende vor den Karren der Wirtschaft spannen?

Diese Frage stellt sich einem unwillkürlich wenn man Frau Maria Luise Anna „Malu“ Dreyer hört. Da wird das Märchen vom Fachkräftemangel ganz brav weitererzählt. Statt das Thema mal zu durchleuchten, nach Ursachen zu fragen und danach Politik zu machen. Wer hat denn mit Billigjobs und Zeitarbeit dafür gesorgt, dass die deutsche Wirtschaft nicht mehr ausbildet. Das sich die Industrie, Handel und Handwerk auf den Staat verlassen was Fachkräfte betrifft. Man sollte mal fragen warum die Firmen niemand finden. Jahrelang hat doch die deutsche Wirtschaft sich nicht um den Faktor Arbeit gekümmert außer in möglichst billig zu bekommen.  Von dem Sofa will man nicht runter und erzählt daher das Märchen vom Fachkräftemangel und die Politik nimmt es nur willfährigst  mit ins Programm.

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Länder-Justizminister wollen Art. 13 GG aushebeln

Länder-Justizminister wollen ein Betretungsrecht für Wohnungen um den Staatstrojaner auf IT installieren zu können. Langsam merkt man, dass die Politik in Deutschland immer faschistoieder wird. Es wird Zeit, dass man den Damen und Herren Politiker mal zeigt, dass man solche Artikel nicht umsonst ins Grundgesetz geschrieben hat. Man versucht offenen Verfassungsbruch zu legalisieren. Wehred den Anfängen und unterbindet solches Vorgehen. Sicherheit rechtfertigt keinen Verfassungsbruch!

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